Fliegen ist ja nicht gerade eins meiner Liebsten, ihr wissts, meine Flugangst lässt grüssen. Wenn dann noch etwas nicht so funktioniert wie es sollte, werde ich ziemlich schnell ziemlich übel nervös. Zum Glück passierte mir aber noch nie was schlimmes, aber wenn das mal so kommen würde, dann hätte ich nun einen Ansprechpartner: Flightright.ch, das Verbraucherportal für Fluggastrechte, hilft Flugpassagieren nach Verspätungen, Umbuchungen oder der Annullierung von Flügen bei der Durchsetzung von Entschädigungsforderungen gegenüber den Fluggesellschaften. Flightright beruft sich auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro durch die ausführende Fluggesellschaft zu. Das Verbraucherportal wurde im Frühjahr 2010 von Dr. Sven Bode und Dr. Philipp Kadelbach gegründet. Das Prinzip des Online-Portals ist ganz einfach: Die Kunden geben Flugnummer, Fluggesellschaft und Datum an – das Portal spuckt ihnen die voraussichtliche Entschädigungssumme aus. Gibt der Fluggast Flightright eine Vollmacht, um die Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen, tritt er Flightright im Erfolgsfall 25 Prozent der Entschädigungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer ab, muss sich dafür aber um nichts mehr kümmern. Sollte sich die Fluggesellschaft querstellen, klagt der Kunde gegen die Gesellschaft, wobei Flightright alle Kosten der Klage trägt – auch wenn diese verloren wird. In 95 Prozent der Fälle, in denen Klage erhoben wurde, hätten die Kunden jedoch gesiegt. Wann gibt’s Geld? Grundsätzlich gibt es Geld, sobald keine aussergewöhnlichen Umstände vorliegen und die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt – egal, wie lang die geflogene Strecke ist. Bei einer Annullierung des Fluges reichen bei einer kurzen Strecke unter 1.500 Kilometern auch zwei Stunden Verspätung für einen Anspruch auf Entschädigung. Das alles ist nicht gesetzlich geregelt, sondern durch EuGH-Rechtssprechung festgeschrieben.